Gewässerunterhaltung

Die Gewässerunterhaltung umfasst vor allem das Freihalten, bzw. die Wiederherstellung des notwendigen Abflussprofils zur Erhaltung der hydraulischen Leistungsfähigkeit, damit einhergehend die Gehölzpflege und die Beseitigung von Schäden am Gewässerprofil, sowie die Unterhaltung von Bauwerken.

Gewässerunterhaltungsplan 2024

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Böschungsmahd und Sohlenkrautung

Wasserpflanzen sind ein wichtiger Bestandteil eines intakten Fließgewässers. Durch menschliche Einflussnahme, wie zum Beispiel eine veränderte Linienführung, ein verändertes Abflussprofil, veränderte Beschattung (fehlender Ufervegetation) und ein vermehrter Eintrag von Nährstoffen, kann es jedoch zu einem übermäßigen Pflanzenwachstum kommen. Dies bedeutet eine deutliche Reduzierung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewässers. Zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Abflusses ist es daher regelmäßig erforderlich, die Wasserpflanzen aus dem Gewässerprofil zu entfernen.

Bei der Sohlenkrautung kommen Rad- oder Kettenbagger mit Mähkorb zum Einsatz

Bei mangelnder Baufreiheit (Zugänglichkeit) des Gewässers kann eine deutlich kostenintensivere Krautung von Hand erforderlich sein.

Krautung

Bei der Böschungsmahd kommen Traktoren mit Anbaugeräten wie Messerbalken oder, außerhalb von Schutzgebieten, Schlegelmähwerk zum Einsatz.

Die Arbeiten werden jährlich im Zeitraum von Juli bis November durchgeführt. In Einzelfällen kann ein früher Beginn erforderlich sein.

Grundräumung

In Fließgewässern kommt es in Abhängigkeit der Fließgeschwindigkeit und der Beschaffenheit des Gewässerbetts zur Verschiebung von Sediment. In Bereichen mit höherer Fließgeschwindigkeit wird Sediment abgetragen, bzw. das durch Erosionsprozesse ins Gewässer eingetragene Sediment aufgenommen und in Bereichen mit geringerer Fließgeschwindigkeit abgelagert. In den Bereichen, in denen sich das Sediment ablagert, ist es notwendig durch eine Grundräumung das ursprüngliche Gewässerprofil wiederherzustellen, um so Hochwasser- und Vernässungsschäden vorzubeugen.
Die Arbeiten werden nach Bedarf im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. des Folgejahres durchgeführt.

Gehölzpflege

Trotz der vielen positiven Effekte eines Gehölzbestandes im Uferbereich eines Gewässers, wie z. B. Beschattung des Gewässers und somit Reduzierung des Wachstums der Wasserpflanzen und die Stabilisierung der Böschung durch das Wurzelwerk, ist es Notwendig zur Vermeidung von Behinderungen der Gewässerunterhaltung, Gehölzpflegemaßnahmen durchzuführen.
Die Arbeiten werden ebenfalls nach Bedarf im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. des Folgejahres durchgeführt.
Die Beseitigung von Totholz und Windbruch, sofern diese den Abfluss im Gewässer behindern, erfolgt ganzjährig.

Böschungsinstandsetzung

Infolge von Hochwasserereignissen und Starkniederschlägen kommt es immer wieder zu Schäden an den Gewässerprofilen. Ist es zur Aufrechterhaltung des schadlosen Abflusses erforderlich werden diese instandgesetzt.
Diese Arbeiten erfolgen ganzjährig nach Bedarf.

Rohrleitungen

Aufgaben des WBV ist nicht nur die Unterhaltung von offenen Gewässern 2. Ordnung, sondern auch von verrohrten Gewässerabschnitte. Sämtliche Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des schadlosen Abflusses in verrohrten Gewässerabschnitten erforderlich sind, werden durch vertraglich gebundene Fachfirmen ausgeführt.

Rohrleitung     Rohrleitung

Wehre/Schöpfwerke

Wehre und Schöpfwerke dienen dem Heben bzw. Senken des natürlichen Wasserspiegels und werden durch den WBV im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigungen und gesetzlichen Vorgaben betrieben und unterhalten.