Gebiet

Die Verbandsgrenze orientiert sich im Wesentlichen an den Grenzen der oberirdischen Gewässereinzugsgebiete des Schweriner Sees und der Sude nördlich der A24. Zur Vereinfachung gelten die Grenzen der durch die Gewässereinzugsgebiete geschnittenen Flurstücke als Verbandsgebietsgrenzen. Dabei gehören die Flurstücke jeweils ganz zu dem Verbandsgebiet, in dem der flächenmäßig größere Anteil liegt.

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