Seit Jahrhunderten greift der Mensch in den natürlichen Wasserhaushalt ein und verändert bestehende Gewässersysteme, mit dem Ziel Siedlungs- und Nutzfläche zu schaffen. So ist die Kulturlandschaft entstanden, die wir heute vorfinden. Unabdingbar für den Erhalt dieser Kulturlandschaft ist die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gewässersysteme.
Zur sachgerechten und unabhängigen Durchführung dieser Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsmaßnahmen sind auf Basis bundes- und landesrechtlicher Vorschriften die Wasser- und Bodenverbände gegründet worden.
Im Wesentlichen umfasst die Unterhaltung von Gewässern die Sohlenkrautung und Böschungsmahd der offenen Gewässerabschnitte, die Instandsetzung des Gewässerprofils, die Reparatur von verrohrten Gewässerabschnitten und der Betrieb und Wartung von Wehren und Schöpfwerksanlagen. (Näheres hierzu finden Sie im Bereich GEWÄSSERUNTERHALTUNG).
Aber auch die Durchführung dieser Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsmaßnahmen unterliegt einem gesellschaftlichen Wandel. Heutzutage findet die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers in der Arbeit der Verbände Berücksichtigung. (Näheres zum Umfang der Gewässerunterhaltung bzw. der Bewirtschaftung finden Sie unter Rechtliche Grundlagen in den § 39 WHG und § 62 LWaG-MV).
Zusätzlich bieten wir unseren Mitgliedsgemeinden Unterstützung bei der Umsetzung von Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen an. Voraussetzung hierfür ist die finanzielle Absicherung durch den bzw. die Bevorteilten. (Näheres hierzu finden Sie im Bereich PROJEKTE).